Grundstücksrecht
Grundstücksrecht ist der Teil des Privatrechts, der das Eigentum an Grundstücken und die dinglichen Rechte an Grundstücken regelt. Es umfasst Erwerb, Nutzung, Belastung und Übertragung von Grundstücken sowie deren Rechtswirkungen gegenüber Dritten. In Deutschland ist das Grundstücksrecht eng mit dem Grundbuch verknüpft; der Grundbuchstand bestimmt in der Regel die Rechtslage gegenüber Dritten.
Zentrale Rechtsfiguren sind Eigentum und Besitz. Von besonderer Bedeutung sind dingliche Rechte, die sich unmittelbar auf
Erwerb und Belastung erfolgen in der Regel durch Vertrag, Rechtsgeschäft und Eintragung in das Grundbuch. Eigentum
Das Grundstücksrecht steht in enger Wechselwirkung mit dem Nachbarrecht, baurechtlichen Vorschriften und der Grundbuchordnung. Es bildet