Home

Wohnungsförderung

Wohnungsförderung bezeichnet politische Maßnahmen von Bund, Ländern und Kommunen zur Schaffung, Erhaltung und Bezahlbarkeit von Wohnraum. Ziel ist die Stabilisierung des Wohnungsmarktes, die Verringerung von Wohnungsnot und die Förderung von modernem, energieeffizientem Wohnen. Sie umfasst Neubau, Bestandserhaltung, soziale Wohnungen sowie Modernisierung und energetische Sanierung.

Zu den Instrumenten gehören direkte Zuschüsse an Bauvorhaben, zinsgünstige Darlehen, Bürgschaften, steuerliche Erleichterungen, Mietpreis- bzw. Belegungsbindungen

Zielgruppen sind Haushalte mit geringem bis mittlerem Einkommen, Mieterinnen und Mieter sowie Erwerberinnen in bestimmten Förderprogrammen.

Verwaltungsstrukturen: Der Bund setzt Rahmenbedingungen und Programme, Länder führen landesspezifische Programme durch und Kommunen setzen Projekte

Geschichte und Perspektiven: Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden umfangreiche Sozialwohnungsprogramme; ab den 1990er-Jahren shift hin zu

in
Sozialwohnungen
sowie
Förderprogramme
der
Kreditanstalt
für
Wiederaufbau
(KfW)
und
der
Länder.
Kommunen
und
kommunale
Wohnungsunternehmen
spielen
eine
zentrale
Rolle
bei
Planung,
Vergabe
und
Betrieb
geförderter
Wohnungen.
Förderprogramme
richten
sich
sowohl
an
Bauträger
als
auch
an
Haushalte
und
dienen
auch
der
energetischen
Sanierung.
Förderkriterien
umfassen
Einkommensgrenzen,
lange
Belegungsbindungen
und
oft
Mietpreisbindungen.
Förderungen
leisten
zudem
einen
Beitrag
zur
Energieeffizienz
und
zur
Modernisierung
bestehenden
Wohnraums.
vor
Ort
um.
Wichtige
Akteure
sind
die
KfW,
weitere
nationale
Förderprogramme
sowie
kommunale
Wohnungsbaugesellschaften
und
-initiativen.
bedarfsorientierter
Förderung.
In
den
letzten
Jahrzehnten
lag
ein
Schwerpunkt
auf
energiesparendem
Neubau,
bezahlbarem
Mietwohnraum
und
Mietpreisstabilität.
Kritikpunkte
betreffen
Kosten,
Effizienz
und
die
Notwendigkeit
ausreichenden
Neubaus.