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Sozialwohnungen

Sozialwohnungen, auch öffentlich geförderter Wohnraum genannt, sind Mietwohnungen, deren Bau oder Erwerb durch öffentliche Mittel unterstützt wird, um dauerhaft leistbaren Wohnraum für einkommensschwache Haushalte bereitzustellen. Sie werden überwiegend von kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder gemeinnützigen Baugesellschaften bereitgestellt und sind ein zentrales Instrument der Wohnungspolitik in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Typische Merkmale sind Mietpreisbindungen: Die Mieten liegen deutlich unter der lokalen Vergleichsmiete und bleiben während der

Vergabe erfolgt in der Regel über den Wohnberechtigungsschein (WBS), der von der zuständigen Behörde ausgestellt wird.

Finanzierung und Rechtsrahmen beruhen auf Förderprogrammen von Bund, Ländern und Kommunen. Die Förderung kann Bau- oder

Ziel ist soziale Durchmischung, Stabilität der Mieten und Verfügbarkeit von Wohnraum in Ballungsräumen. Herausforderungen sind Finanzierung,

Förderlaufzeit
stabil.
Die
Wohnungen
unterliegen
einer
Belegungsbindung,
das
heißt,
sie
dürfen
nur
an
berechtigte
Haushalte
vermietet
werden.
Kriterien
sind
Einkommen,
Haushaltsgröße
und
gegebenenfalls
besondere
Bedürfnisse.
Die
Zuweisung
erfolgt
durch
kommunale
oder
gemeinnützige
Stellen;
die
Mietverträge
richten
sich
nach
den
Fördervorgaben
und
sind
oft
auf
lange
Laufzeiten
angelegt.
Modernisierungskosten
decken,
Belegungskriterien
festlegen
und
Laufzeiten
bestimmen.
Ähnliche
Modelle
existieren
auch
in
anderen
deutschsprachigen
Ländern
mit
dem
Ziel,
dauerhaft
leistbaren
Wohnraum
zu
sichern.
Instandhaltung
und
Anpassung
an
demografische
Entwicklungen;
dennoch
bleiben
Sozialwohnungen
ein
zentrales
Instrument
gegen
Wohnungsknappheit.