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Wirtschaftsverfassung

Wirtschaftsverfassung bezeichnet in der Politikwissenschaft und Rechtslehre den verfassungsrechtlichen Rahmen, der die wirtschaftliche Ordnung eines Staates gestaltet. Sie umfasst grundsätzliche Leitlinien wie die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung, das Eigentumsrecht, die Rechtsstaatlichkeit, sowie die sozialen Pflichten des Staates und die demokratische Kontrolle der Wirtschaft. Oft wird damit auch der Ausgleich zwischen Marktfreiheit, Eigentumsschutz und sozialen Sicherungssystemen beschrieben. Die Wirtschaftsverfassung legt fest, welche Kompetenzen in Wirtschaftsfragen Bund oder Ländern zufallen und wie staatliche Eingriffe legitimiert sind.

In Deutschland ist der Begriff eng mit dem Grundgesetz verbunden. Die Grundrechte schützen unter anderem die

Historisch prägt die deutsche Wirtschaftsverfassung seit dem Grundgesetz von 1949 das Verhältnis von Staat, Markt und

Berufsfreiheit
(Art.
12),
Eigentum
(Art.
14)
und
Vertragsfreiheit;
der
Staat
wird
durch
das
Sozialstaatsprinzip
zugleich
zu
sozialer
Gestaltung
der
Wirtschaft
verpflichtet.
Die
Orientierung
an
einer
sozialen
Marktwirtschaft
bedeutet,
dass
wirtschaftliche
Effizienz
mit
sozialer
Absicherung
und
Mitbestimmung
verbunden
wird.
Der
Rechtsrahmen
umfasst
zudem
verfassungsnahe
Grundprinzipien
wie
Rechtsstaatlichkeit,
Demokratie
und
föderale
Ordnung
(Art.
20
GG)
sowie
eine
verfassungskonforme
Auslegung
wirtschaftlicher
Regelungen.
Viele
konkrete
Regelungen
entstehen
durch
daneben
stehende
Gesetze
(Wettbewerbsrecht,
Arbeits-
und
Sozialrecht)
und
durch
europäisches
Recht,
das
die
deutsche
Wirtschaftsverfassung
mitprägt.
Sozialpolitik.
Die
Debatte
heute
fokussiert
sich
auf
Themen
wie
digitale
Transformation,
Globalisierung,
Klimaschutzinvestitionen
und
faire
Verteilung
von
Wohlstand,
wobei
der
Kernsatz
bleibt:
Freie
wirtschaftliche
Entfaltung
im
Rahmen
einer
sozialen
Rechtsordnung.