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Wettbewerbsbeschränkungen

Wettbewerbsbeschränkungen bezeichnen Vereinbarungen, Praktiken oder Verhaltensweisen, die den Wettbewerb auf Märkten einschränken, behindern oder verzerren. Ziel ist häufig, Preise oder Marktanteile zu stabilisieren, Wettbewerber auszuschalten oder den Marktzutritt zu erschweren. Sie betreffen sowohl Unternehmen als auch Verbraucher, können aber je nach Struktur zu weniger Auswahl, geringerer Innovation und höheren Preisen führen.

Der rechtliche Rahmen ergibt sich auf EU-Ebene aus den Artikeln 101 und 102 des Vertrags über die

Typische Formen von Wettbewerbsbeschränkungen umfassen horizontale Kartelle (Preisabsprachen, Marktaufteilungen), vertikale Abreden (Exklusivverträge, Preisbindung), das Missbrauchsverhalten dominierender

Durchsetzungsverfahren beinhalten Untersuchungen, Beweise, mögliche Zwangsmaßnahmen und sonstige Abhilfen. In vielen Fällen können bestimmte Abreden durch

Arbeitsweise
der
Europäischen
Union
(TFEU).
Diese
verbieten
wettbewerbswidrige
Abreden,
missbräuchliche
Ausnutzung
einer
marktbeherrschenden
Stellung
und
restriktive
Zusammenschlüsse.
In
Deutschland
wird
dies
durch
das
Gesetz
gegen
Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)
ergänzt:
§1
GWB
verbietet
Abreden
mit
dem
Zweck
oder
der
Wirkungen,
den
Wettbewerb
zu
beschränken;
§2
GWB
regelt
den
Missbrauch
einer
marktbeherrschenden
Stellung;
§3
GWB
betrifft
Zusammenschlüsse.
Auf
EU-Ebene
gehören
außerdem
staatliche
Beihilfen
und
Fusionskontrollen
zu
den
Kompetenzen
von
Kommission
und
nationalen
Behörden.
Wettbewerbspolitik
wird
weltweit
von
Kartellbehörden
durchgesetzt;
Sanktionen
reichen
von
Geldbußen
bis
zu
Verhaltens-
oder
Strukturmaßnahmen.
Anbieter
(Predatory
Pricing,
Kopplungsgeschäfte)
sowie
Zusammenschlüsse,
die
den
Wettbewerb
erheblich
beeinträchtigen.
Staatliche
Maßnahmen,
die
den
Wettbewerb
verzerren,
fallen
ebenfalls
darunter.
Genehmigungen
oder
Blockbeschränkungen
unter
Berücksichtigung
von
Vorteilen
für
Effizienz
und
Konsumenten
ersetzt
oder
genehmigt
werden.