Werbungskostenabzug
Werbungskostenabzug bezeichnet den steuerlichen Abzug berufsbedingter Aufwendungen von der Einkommensteuer. Er gilt vor allem für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Angestellte, Auszubildende, Beamte) und dient dazu, die tatsächlich mit dem Beruf verknüpften Kosten von der Bemessungsgrundlage zu vermindern. Die Werbungskosten umfassen unter anderem Fahrtkosten zur Arbeitsstätte, Kosten für Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Fachliteratur, Schreibmaterial), Berufskleidung, Fort- und Weiterbildung, Reisekosten, Umzugskosten im beruflichen Zusammenhang, doppelte Haushaltsführung, Bewerbungskosten sowie berufsbedingte Telefon- und Internetnutzung.
In der Praxis wird der Abzug in der Steuererklärung über die Anlage N geltend gemacht. Arbeitnehmer können
Zu den häufig berücksichtigten Sonderfällen gehören die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Berücksichtigung
Hinweis: Die konkreten Beträge sowie zeitliche Grenzen können sich ändern; aktuelle Werte ergeben sich aus dem