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Vollkosten

Vollkosten, auch als Vollkostenrechnung bezeichnet, bezeichnet die Gesamtheit der Kosten, die in einer Periode für die Herstellung von Gütern oder die Erbringung von Dienstleistungen anfallen. Dabei werden sowohl variable Kosten (Einzelkosten wie Material- und Fertigungslöhne) als auch fixe Kosten (Gemeinkosten wie Verwaltung, Miete, Abschreibungen) berücksichtigt. Ziel der Vollkostenrechnung ist es, die Kosten pro Kostenträger (Produkt, Auftrag, Auftragseinheit) vollständig abzubilden.

Die Vollkostenrechnung unterscheidet sich von der Teilkostenrechnung (auch Teilkosten oder Grenzkostenrechnung), die zusätzlich oder überwiegend nur

Vollkosteninformationen dienen der Preisfindung, der Produktkalkulation und der externen Berichterstattung. Sie ermöglichen die Ermittlung der vollständigen

Beispiel: Materialkosten 50, Fertigungslöhne 30, Gemeinkosten 20 ergeben Vollkosten 100 pro Einheit. Der konkrete Zuschlagsatz der

direkte
variable
Kosten
betrachtet
und
fixe
Kosten
separat
ausweist.
In
der
Praxis
erfolgt
die
Vollkostenrechnung
oft
in
drei
Schritten:
Kostenartenrechnung
(Erfassung
der
Kostenarten),
Kostenstellenrechnung
(Verteilung
der
Kosten
auf
Abteilungen)
und
Kostenträgerrechnung
(Zuordnung
der
Kosten
zu
Produkten
oder
Dienstleistungen,
häufig
mittels
Zuschlags-
oder
Umlageverfahren).
Selbstkosten
pro
Einheit,
können
aber
Verzerrungen
hervorrufen,
da
Fixkosten
auf
die
Kostenträger
verteilt
werden
und
einzelne
Produkte
dadurch
höher
oder
niedriger
kalkuliert
erscheinen
können.
Für
Entscheidungen
mit
geringer
Kapazitätsauslastung
oder
Make-or-Buy-Entscheidungen
wird
daher
oft
zusätzlich
eine
Teilkosten-
oder
Deckungsbeitragsrechnung
herangezogen.
Gemeinkosten
hängt
von
Bezugsgrößen
wie
Maschinenstunden
oder
Stückzahl
ab.
Die
Umsetzung
variiert
branchen-
und
unternehmensabhängig.