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Vollkostenrechnung

Vollkostenrechnung ist eine Form der Kostenrechnung, die darauf abzielt, alle in einer Abrechnungsperiode angefallenen Kosten systematisch zu erfassen und auf Kostenträger zu verteilen. Ziel ist es, die vollständigen Selbstkosten eines Produkts oder einer Dienstleistung zu ermitteln, um Preisentscheidungen, Kalkulationen, Budgetierung und Kostenkontrolle zu unterstützen. Im Gegensatz zu Teilkosten- oder Grenzkostenrechnungen berücksichtigt die Vollkostenrechnung auch fixe und indirekte Kosten.

Aufbau und methodische Gliederung erfolgen in der Regel über drei Ebenen: Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kostenträgerrechnung. Die

Vollkostenrechnung entspricht dem in der Praxis verbreiteten Absorptionsprinzip: Alle Herstellungskosten, inklusive fixer Gemeinkosten, werden den Produkten

Kritikpunkte betreffen potenzielle Verzerrungen durch die Verteilung fixer Kosten, Subventions- oder Suboptimalitätseffekte bei Produktentscheidungen sowie geringere

Kostenartenrechnung
gliedert
alle
Kosten
nach
Arten
(Material,
Personal,
Abschreibungen,
Fremdleistungen,
Energie).
Die
Kostenstellenrechnung
verteilt
diese
Kosten
auf
organisatorische
Bereiche,
oft
nach
Verursachung.
Die
Kostenträgerrechnung
weist
schließlich
die
Kosten
den
Kostenträgern
zu,
meist
anhand
von
Zuschlags-
oder
Verrechnungssätzen
und
wahlweise
nach
dem
Gesamtkostenverfahren
oder
dem
Umsatzkostenverfahren.
In
der
Praxis
erfolgt
die
Zuordnung
häufig
durch
Zuschlagskalkulation
oder
auch
durch
Activity-Based
Costing
(ABC).
zugerechnet.
Sie
dient
der
Preisbildung,
der
Investitions-
und
Rentabilitätsanalyse
sowie
der
externen
Berichterstattung.
Bei
speziellen
Entscheidungsprozessen
kann
die
Vollkostenrechnung
jedoch
weniger
geeignet
sein,
da
feste
Kostenanteile
auf
Produkte
verteilt
werden
und
kurzfristige
Grenzkostenaspekte
unberücksichtigt
bleiben.
Transparenz
im
Vergleich
zu
Teilkostenrechnungen
für
bestimmte
Managemententscheidungen.