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Einzelkosten

Einzelkosten sind Kosten, die einem bestimmten Kostenträger direkt und eindeutig zugeordnet werden können. Sie hängen unmittelbar mit der jeweiligen Leistung oder dem Auftrag zusammen und fallen unabhängig von der Höhe anderer Produkteinheiten an. Typische Beispiele sind Materialeinzelkosten (Rohstoffe, die direkt in das Produkt eingehen) und Fertigungslöhne der Arbeitskräfte, die unmittelbar am Kostenträger arbeiten. Ebenso können externe Fertigungsleistungen oder spezielle Zuschläge, die eindeutig einem Produkt oder Auftrag zugeordnet werden können, als Einzelkosten anerkannt werden.

Im Gegensatz zu den Einzelkosten stehen Gemeinkosten (indirekte Kosten), die sich nicht direkt einem einzelnen Kostenträger

In der Praxis ermöglichen Einzelkosten eine direkte, transparente Kostenrechnung pro Kostenträger. Die Gesamtkosten eines Kostenträgers setzen

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zuordnen
lassen.
Dazu
gehören
etwa
allgemeine
Produktions-
oder
Verwaltungskosten,
Energie-,
Instandhaltungs-
und
Reinigungskosten
der
gesamten
Anlage.
Gemeinkosten
werden
in
der
Kostenrechnung
auf
die
Kostenträger
verteilt,
meist
anhand
von
Verteilgrößen
wie
Maschinenstunden,
Fläche
oder
Stückzahl.
sich
daher
aus
den
Einzelkosten
plus
den
auf
den
Kostenträger
entfallenden
Gemeinkosten
zusammen.
Diese
Struktur
erleichtert
die
Preisbildung,
die
Kostenkontrolle
und
die
Kalkulation
von
Angeboten.
Teilweise
lassen
sich
Kosten
auch
anteilig
als
Einzelkosten
erfassen,
während
der
verbleibende
Anteil
durch
Verteilungsschlüssel
den
Kostenträgern
zugewiesen
wird.