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Vogelschutzrichtlinien

Vogelschutzrichtlinien bezeichnet eine Gruppe von Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die den Schutz wild lebender Vögel und ihrer Lebensräume regeln. Der Ausdruck wird vor allem im europäischen Rechtsrahmen verwendet, wobei die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie über den Schutz wildlebender Vogelarten; Richtlinie 79/409/EEC, inzwischen codifiziert als 2009/147/EC) die zentrale Grundlage bildet. Nationale Umsetzungen ergänzen und konkretisieren die Vorgaben.

Ziel ist der Erhalt der Artenvielfalt, die Verhinderung schwerer Bestandsrückgänge gefährdeter Arten sowie die Sicherung wichtiger

Zu den typischen Regelungen gehören Verbot von Tötung, Fangen, Verletzung oder absichtlicher Störung wild lebender Vögel

Auf nationaler Ebene werden die EU-Vogelschutzbestimmungen durch Naturschutzgesetze umgesetzt, etwa durch das Bundesnaturschutzgesetz und entsprechende Verordnungen.

Die Richtlinien haben zu verbesserten Schutzstatus und Habitatqualität geführt, bringen jedoch oft Spannungen mit wirtschaftlichen Nutzungen

Lebensräume
wie
Feuchtgebiete,
Wälder
und
offene
Kulturlandschaften.
Ein
weiteres
Ziel
ist
die
Vermeidung
unnötiger
Störungen
von
Brut-
und
Rastvögeln
sowie
die
nachhaltige
Gestaltung
von
Eingriffen
in
die
Natur.
sowie
Zerstörung
von
Nestern
und
Eiern;
Schutz
gesetzlich
geschützter
Arten;
Schutzgebiete
wie
Special
Protection
Areas
(SPAs)
im
Natura-2000-Netz;
Beschränkungen
bei
Eingriffen
in
Lebensräume
(Rodung,
Bau,
land-
und
forstwirtschaftliche
Nutzung,
Windenergie);
Pflicht
zu
Umweltverträglichkeitsprüfungen
bzw.
artenschutzrechtlichen
Gutachten;
Genehmigungs-
und
Lizenzerfordernisse
sowie
Managementpläne
zur
Habitatpflege.
Natura-2000-Gebiete,
SPAs
und
Pufferzonen
dienen
der
Umsetzung,
Monitoring
und
regelmäßigen
Evaluierung
des
Schutzstatus.
wie
Landwirtschaft,
Forstwirtschaft
oder
erneuerbaren
Energien
mit
sich;
Ausgleichsmaßnahmen
und
Fortbildungen
im
Artenschutz
gehören
deshalb
zum
alltäglichen
Management.