Vogelschutzrichtlinie
Die Vogelschutzrichtlinie, offiziell Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 zum Schutz wildlebender Vogelarten, ist eine zentrale EU-Norm zum Schutz wildlebender Vögel und ihrer Lebensräume. Seit der Codifizierung wird sie auch als Richtlinie 2009/147/EG bezeichnet. Ziel ist der vollständige Schutz aller wildlebenden Vogelarten in der Europäischen Union, die Erhaltung oder Wiederherstellung ihrer natürlichen Lebensräume sowie die Sicherstellung eines günstigen Erhaltungszustands ihrer Bestände.
Kerninhalte der Richtlinie sind Verbote und Schutzpflichten. Es ist verboten, wildlebende Vögel absichtlich zu töten, zu
Ein zentrales Instrument der Richtlinie ist die Benennung von Special Protection Areas (SPAs) zum Schutz bestimmter
Umsetzung und Überwachung obliegen den Mitgliedstaaten. Diese müssen Populationen überwachen, Bedingungen schaffen, die eine günstige Erhaltung