Vertretungsverhältnisses
Vertretungsverhältnis bezeichnet im deutschen Zivil- und Handelsrecht die Rechtsbeziehung, in der eine Person (der Vertreter) in Rechtsgeschäften oder Rechtsakten für eine andere Person (den Vertretenen) handelt. Gegensatzpaare sind das interne Verhältnis zwischen Auftraggeber und Beauftragtem sowie das externe Verhältnis gegenüber Dritten, die sich auf die Vertretungsmacht verlassen.
Es entsteht durch Vollmacht oder durch gesetzliche Regelungen. Eine Vollmacht (Bevollmächtigung) ermächtigt den Bevollmächtigten, im Namen
Rechtsfolgen des Vertretungsverhältnisses liegen darin, dass der Vertreter grundsätzlich im Namen des Vertretenen handelt und dieser
Beendigung des Vertretungsverhältnisses erfolgt durch Widerruf der Vollmacht, Erreichen des Zwecks, Ablauf oder Tod des Vertretenen;