Vertragsänderungen
Vertragsänderungen umfassen Modifikationen eines bestehenden Vertrags, durch die Rechte und Pflichten der Parteien verändert werden. Sie betreffen typischerweise den Leistungsumfang, die Laufzeit, die Vergütung oder andere Leistungsparameter. In der Praxis erfolgen sie überwiegend einvernehmlich; gesetzliche Regelungen oder besondere Umstände können ebenfalls eine Änderung nötig machen.
Formen und Verfahren: Grundsätzlich gelten übereinstimmende Willenserklärungen der Beteiligten als Änderungsmaßnahme. Unilaterale Änderungen durch eine Partei
Rechtliche Grundlagen: Zusätzlich zu vertraglichen Anpassungsklauseln kann die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 BGB eine Anpassung
Prozess und Dokumentation: Änderungen sollten schriftlich festgelegt werden, um Beweissicherheit zu gewährleisten. Formvorschriften gelten insbesondere, wenn
Auswirkungen und Risiken: Geänderte Verträge ersetzen Teile der bisherigen Vereinbarung und schaffen neue Rechtsgrundlagen. Risiken bestehen