Versorgungsamt
Versorgungsamt bezeichnet in Deutschland eine öffentliche Behörde, die Angelegenheiten rund um Behinderungen und damit verbundene Sozialleistungen bearbeitet. Die Zuständigkeit liegt in der Regel bei den Landesverwaltungen bzw. den übergeordneten Sozialbehörden der Länder. Historisch gewachsen, dient das Versorgungsamt heute vor allem der Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) und der Ausstellung behinderungsrelevanter Dokumente. In vielen Bundesländern trägt die Behörde weiterhin den Namen Versorgungsamt oder ist organisatorisch in größere Behörden integriert.
Aufgaben des Versorgungsamts umfassen die Feststellung des Grades der Behinderung gemäß SGB IX, die Ausstellung des
Verfahren: Betroffene oder deren gesetzliche Vertreterinnen können eine Anerkennung der Behinderung beantragen. Hierzu reichen in der
Bedeutung: Der festgestellte GdB beeinflusst den Anspruch auf bestimmte Rechte und Vergünstigungen, wie steuerliche Erleichterungen, bevorzugte
Hinweis: In einigen Bundesländern sind Versorgungsämter organisatorisch in andere Behörden integriert, der Begriff Versorgungsamt bleibt jedoch