Versicherungssvertrag
Der Versicherungssvertrag bezeichnet im deutschen Privatrecht eine Vereinbarung, durch die der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer oder einem Begünstigten im Versicherungsfall eine vertraglich festgelegte Versicherungsleistung zu erbringen, gegen Zahlung einer Prämie. Ziel ist der finanzielle Schutz vor bestimmten Risiken durch Risikoübertragung: Der Versicherer übernimmt das versicherte Risiko, während der Versicherungsnehmer Prämien zahlt.
Die Hauptparteien sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer; Gegenstand des Vertrags ist der versicherte Risikobereich, der
Wichtige Vertragselemente sind: Versicherungssumme bzw. Deckungssumme, Prämie, Laufzeit und Kündigungsrechte, Selbstbeteiligung oder Franchise, Ausschlüsse sowie Obliegenheiten
Rechtlich wird der Versicherungsschutz in Deutschland durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt; in Österreich existiert das VersVG,