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Versicherungssvertrag

Der Versicherungssvertrag bezeichnet im deutschen Privatrecht eine Vereinbarung, durch die der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer oder einem Begünstigten im Versicherungsfall eine vertraglich festgelegte Versicherungsleistung zu erbringen, gegen Zahlung einer Prämie. Ziel ist der finanzielle Schutz vor bestimmten Risiken durch Risikoübertragung: Der Versicherer übernimmt das versicherte Risiko, während der Versicherungsnehmer Prämien zahlt.

Die Hauptparteien sind der Versicherungsnehmer und der Versicherer; Gegenstand des Vertrags ist der versicherte Risikobereich, der

Wichtige Vertragselemente sind: Versicherungssumme bzw. Deckungssumme, Prämie, Laufzeit und Kündigungsrechte, Selbstbeteiligung oder Franchise, Ausschlüsse sowie Obliegenheiten

Rechtlich wird der Versicherungsschutz in Deutschland durch das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt; in Österreich existiert das VersVG,

in
den
Versicherungsbedingungen
(Allgemeine
Versicherungsbedingungen)
und
der
Police
festgelegt
wird.
Die
Leistung
des
Versicherers
erfolgt
in
der
Regel
als
Zahlung
von
Geldbeträgen
oder
als
andere
vertraglich
vereinbarte
Leistungen,
abhängig
vom
Vertrag,
und
ist
zeitlich
durch
Laufzeit
oder
Kündigung
begrenzt.
des
Versicherungsnehmers
(z.
B.
Gefahrerhöhung
melden).
Der
Versicherungsvertrag
gilt
typischerweise
als
abstraktes
Rechtsgeschäft:
Die
Verpflichtung
des
Versicherers
zur
Leistung
hängt
primär
vom
Eintritt
des
Versicherungsfalls
und
den
vertraglichen
Bedingungen
ab,
unabhängig
davon,
wie
der
Schaden
verursacht
wurde.
in
der
Schweiz
das
VVG.
Typische
Versicherungsarten
umfassen
Lebens-
und
Rentenversicherung,
Krankenversicherung,
Sach-
und
Haftpflichtversicherungen
sowie
Kraftfahrzeugversicherungen.
Im
Leistungsfall
melden
Versicherte
den
Schaden,
legen
Belege
vor,
und
der
Versicherer
prüft
Anspruch,
Ausschlüsse
und
Fristen,
bevor
eine
Entscheidung
getroffen
wird.