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Kraftfahrzeugversicherungen

Kraftfahrzeugversicherung, oft abgekürzt als Kfz-Versicherung, bezeichnet die Versicherung von Kraftfahrzeugen gegen Schäden, die im Betrieb auf öffentlichen Straßen entstehen. In Deutschland ist sie für Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen, gesetzlich vorgeschrieben. Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag mit einer Versicherungsgesellschaft ab; der Versicherer übernimmt im Schadensfall bestimmte Kosten.

Der Kern des Produkts ist die Haftpflichtversicherung. Sie deckt Ansprüche Dritter ab, die durch den Betrieb

Rechtlich basiert die Kfz-Versicherung auf dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Die Beiträge richten sich

des
Fahrzeugs
entstehen,
einschließlich
Personen-
und
Sachschäden.
Ergänzend
dazu
können
Teilkasko-
oder
Vollkaskoversicherung
gewählt
werden.
Die
Teilkasko
übernimmt
Risiken
wie
Diebstahl,
Feuer,
Glasbruch,
Sturm,
Hagel
und
Vandalismus,
schließt
jedoch
Fälle
eigener
Schäden
durch
Kollision
oft
aus.
Die
Vollkasko
deckt
zusätzlich
eigene
Fahrzeugschäden
bei
selbst
verursachten
Unfällen
oder
unter
bestimmten
Umständen
auch
Schäden
durch
selbst
verschuldete
Unfälle
ab.
Neben
dem
Grundschutz
sind
oft
Selbstbeteiligungen
(Selbstbeteiligung)
und
optionale
Zusatzleistungen
wie
Pannendienst,
Mietwagen
oder
Recyclerklärungen
wählbar.
nach
Risiko-Faktoren
wie
Fahrzeugtyp,
Fahreralter,
Schadenfreiheitsklasse,
Kilometerleistung
und
Wohnort.
Schadensregulierung
erfolgt
durch
Gutachten
und
Abwicklung
mit
dem
Versicherer;
bei
Unfällen
wird
der
Vertrag
oft
kurzfristig
angepasst
oder
gekündigt.
Die
Versicherung
ist
im
europäischen
Rechtsraum
in
der
Regel
grenzüberschreitend
gültig,
wobei
spezielle
Formalitäten
(z.
B.
Grüne
Karte)
je
nach
Land
gelten.