Versicherungsfall
Versicherungsfall ist der Eintritt eines versicherten Risikos oder Ereignisses, das nach den Vertragsbedingungen die Verpflichtung des Versicherers zur Leistung auslöst. Der konkrete Versicherungsfall wird durch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bzw. den individuellen Vertrag festgelegt. In der Praxis bedeutet dies, dass der Versicherer bei Eintritt des versicherten Ereignisses Leistungsansprüche prüft und gegebenenfalls zahlt oder andere Leistungen erbringt. Typische Beispiele sind: bei einer Kfz-Versicherung ein Unfall, bei einer Haftpflichtversicherung ein entstandener Drittschaden, bei einer Hausratversicherung ein versicherter Schaden am Eigentum, bei einer Lebens- oder Krankenversicherung der Todesfall bzw. Krankheit bzw. Invalidität.
Voraussetzungen für einen Versicherungsfall sind, dass der Vertrag in Kraft ist, der Schaden durch das versicherte
Ablauf: Nach Eintritt des Falls meldet der Versicherungsnehmer den Schaden, legt Belege vor und kooperiert bei
Rechtsgrundlagen: Die Definition und der Anspruch ergeben sich aus dem Versicherungsvertrag und ergänzenden gesetzliche Regelungen, insbesondere
Hinweise: Ansprüche verjähren regelmäßig nach drei Jahren, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch