Verpackungsbescheid
Verpackungsbescheid ist ein formeller Verwaltungsakt, der von einer zuständigen Behörde in Deutschland oder in Österreich erlassen wird und sich auf Verpackungen bezieht, die auf dem Markt verwendet oder in Verkehr gebracht werden. Ein solcher Bescheid klärt, ob und welche Verpackungen dem Verpackungsrecht unterliegen, welche Pflichten aus dem Gesetz resultieren und welche Sanktionen bei Verstößen drohen.
Im deutschen Rechtsraum erfolgt die Einordnung und Durchsetzung überwiegend im Rahmen des Verpackungsgesetzes (VerpackG) und der
Der Bescheid ist rechtsverbindlich und dient der Rechtsdurchsetzung. Gegen ihn steht in der Regel der Rechtsbehelf
Zusammengefasst dient der Verpackungsbescheid dazu, Klarheit über die Einordnung von Verpackungen, die zugehörigen Verpflichtungen und die