Verordnungsvorgaben
Verordnungsvorgaben bezeichnet die in Rechtsnormen festgelegten Anforderungen, die Unternehmen, Behörden oder andere Organisationen bei der Ausführung bestimmter Tätigkeiten erfüllen müssen. Der Begriff setzt sich aus Verordnung (eine bindende Rechtsvorschrift) und Vorgaben (konkrete Anforderungen) zusammen und bezeichnet daher konkrete, oft technische oder organisatorische Pflichten, die sich aus einer Verordnung ergeben. Verordnungsvorgaben dienen der Sicherheit, dem Umweltschutz, dem Verbraucherschutz oder der Gewährleistung von Qualität und Transparenz. Sie unterscheiden sich von Richtlinien, die zunächst nicht bindend sind, aber in nationales Recht umgesetzt werden müssen, und von Normen, die freiwillig angewendet werden können, auf deren Einhaltung jedoch oft Bezug genommen wird.
In der Praxis umfassen Verordnungsvorgaben typischerweise: Geltungsbereich und Anwendungsfälle, technische Anforderungen und Grenzwerte, Dokumentationspflichten, Melde- und
Beispiele finden sich in Bereichen wie Produktsicherheit, Umwelt- und Arbeitsrecht, Gesundheit sowie Informationssicherheit. Die Einhaltung wird