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Vermögenspositionen

Vermögenspositionen bezeichnet im Rechnungswesen die einzelnen Positionen, die auf der Aktivseite der Bilanz ausgewiesen werden und Ansprüche auf zukünftige wirtschaftliche Vorteile darstellen, die das Unternehmen aufgrund vergangener Ereignisse kontrolliert. Sie dienen der Abbildung des Vermögens in seiner unterschiedlichen Form und tragen zur Beurteilung der Liquidität, Stabilität und Ressourcenstruktur eines Unternehmens bei.

Sie werden üblicherweise in zwei Hauptkategorien unterteilt: kurzfristige (kurzfristige) Vermögenswerte und langfristige Vermögenswerte. Zu den kurzfristigen

Wertaufnahmen und Bilanzierung erfolgen nach anerkannten Bilanzierungsgrundsätzen. Vermögenspositionen werden in der Regel bei Erwerb zu Anschaffungskosten

Die Gesamtheit der Vermögenspositionen ergibt das Vermögen eines Unternehmens. Sie wird durch Abgänge, Zugänge, Neubewertungen und

Vermögenspositionen
zählen
in
der
Praxis
unter
anderem
Kassenbestand,
Forderungen
aus
Lieferungen
und
Leistungen,
Vorräte
und
kurzfristige
Investitionen.
Langfristige
Vermögenspositionen
umfassen
materielle
Vermögenswerte
(Sachanlagen
wie
Grundstücke
und
Maschinen),
immaterielle
Vermögenswerte
(Patente,
Lizenzen,
Software)
sowie
Finanzanlagen.
erfasst;
danach
erfolgen
Abschreibungen
bzw.
amortisationsbedingte
Wertminderungen
für
abnutzbare
Vermögenswerte.
Bei
Bedarf
sind
Wertminderungen
(Impairment)
zu
berücksichtigen.
Abweichende
Bewertungsmodi,
wie
Neubewertungen
oder
beizulegende
Werte,
können
je
nach
Rechnungslegungsrahmen
(etwa
IFRS)
zulässig
sein,
während
in
anderen
Systemen
(z.
B.
HGB)
strengere
Vorgaben
gelten.
Umlagerungen
zwischen
Positionen
beeinflusst
und
spiegelt
den
Gegenwert
der
Ressourcen
wider,
die
dem
Unternehmen
zur
Erzielung
künftiger
Erträge
dienen.