Vermögensverwalter
Vermögensverwalter bezeichnet Personen oder Unternehmen, die das Vermögen ihrer Kunden eigenständig verwalten und Investmententscheidungen im Sinne des Mandanten treffen. Im Unterschied zu reinen Beratungsdiensten erfolgt die Umsetzung der Anlagestrategie in der Regel auf Dispositionsbasis, das heißt der Verwalter handelt im Auftrag des Kunden, ohne vorab jede einzelne Entscheidung freizugeben.
Typische Aufgabenbereiche umfassen die Festlegung der Anlagestrategie, die Auswahl von Anlageklassen (Aktien, Anleihen, Fonds, Immobilien, alternative
Mandate unterscheiden sich unter anderem in der Bindung an den Kunden (discretionary vs. nicht-discretionary/beratung), der Honorarstruktur
Regulatorisch unterliegt der Vermögensverwalter in vielen Jurisdiktionen den Vorgaben des Finanzdienstleistungsrechts, zum Beispiel im Umgang mit
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