Verhandlungsabschluss
Verhandlungsabschluss bezeichnet den Abschluss der Verhandlungsphase zwischen Parteien, in der zentrale Vereinbarungen getroffen oder endgültig verworfen werden. Er markiert den Punkt, an dem geklärt ist, ob es zu einem Vertrag kommt oder ob die Verhandlungen aus anderen Gründen beendet werden. Der Verhandlungsabschluss kann formell erfolgen, wenn die Parteien eine ausdrückliche Einigung treffen, oder informell durch eine stillschweigende Übereinstimmung oder durch das Einstellen von Verhandlungen.
Zentrale Merkmale sind die Vereinbarung über wesentliche Eckpunkte (Preis, Leistungsumfang, Zeitplan, Gewährleistung, Haftung) sowie die Festlegung
Praxisrelevanz: Der Verhandlungsabschluss schafft Klarheit über den Status der Verhandlungen, verringert Rechtsunsicherheit und bildet die Grundlage