Home

Verhandlungsabschluss

Verhandlungsabschluss bezeichnet den Abschluss der Verhandlungsphase zwischen Parteien, in der zentrale Vereinbarungen getroffen oder endgültig verworfen werden. Er markiert den Punkt, an dem geklärt ist, ob es zu einem Vertrag kommt oder ob die Verhandlungen aus anderen Gründen beendet werden. Der Verhandlungsabschluss kann formell erfolgen, wenn die Parteien eine ausdrückliche Einigung treffen, oder informell durch eine stillschweigende Übereinstimmung oder durch das Einstellen von Verhandlungen.

Zentrale Merkmale sind die Vereinbarung über wesentliche Eckpunkte (Preis, Leistungsumfang, Zeitplan, Gewährleistung, Haftung) sowie die Festlegung

Praxisrelevanz: Der Verhandlungsabschluss schafft Klarheit über den Status der Verhandlungen, verringert Rechtsunsicherheit und bildet die Grundlage

weiterer
Schritte
zur
Verbindlichkeit,
etwa
einen
Vertrag
zu
unterzeichnen
oder
eine
nächste
Verhandlung
zu
terminieren.
Der
rechtliche
Bindungsgrad
hängt
davon
ab,
ob
ein
verbindliches
Angebot
und
eine
Annahme
vorliegen,
oder
ob
eine
Rechtswirkung
erst
durch
spätere
formale
Schritte
entsteht.
Oft
wird
der
Verhandlungsabschluss
in
Protokollen
oder
Abreden
dokumentiert,
die
den
Stand
der
Verhandlungen
festhalten.
für
den
späteren
Vertragsschluss
oder
die
endgültige
Beendigung.
In
Vertriebs-,
Liefer-
oder
Kooperationsverhandlungen
dient
er
der
Strukturierung,
Risikominimierung
und
Fristsetzung.
Dabei
ist
die
Unterscheidung
zwischen
dem
faktischen
Abschluss
der
Verhandlungen
und
dem
rechtlich
verbindlichen
Abschluss
eines
Vertrags
wesentlich;
letzterer
entsteht
durch
Angebot,
Annahme
und
ggf.
zusätzliche
Formvorschriften.