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Vergaberechtsbehörden

Vergaberechtsbehörden sind öffentliche Stellen, die die Einhaltung des Vergaberechts bei der Beschaffung öffentlicher Aufträge überwachen und durchsetzen. Sie tragen dazu bei, Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb im Vergabeprozess sicherzustellen. Zu ihren Aufgaben gehören die Prüfung von Ausschreibungsverfahren, die Entgegennahme und Bewertung von Rügen und Beschwerden von Bietern sowie die Entscheidung über deren Rechtsmäßigkeit. Auf Grundlage dieser Entscheidungen können Vergaberechtsbehörden Rechtsmittel ermöglichen, das Verfahren zu widerrufen, den Zuschlag zu ändern oder das Vergabeverfahren ganz aufzuheben.

Rechtliche Grundlage sind die EU-Vergaberichtlinien sowie das nationale Vergaberecht der jeweiligen Rechtsordnung (Vergabegesetz, Vergabeordnung). In Deutschland

Zu den betroffenen Einrichtungen zählen öffentliche Auftraggeber, die Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsverträge vergeben, sowie Einrichtungen mit

Ziel der Vergaberechtsbehörden ist es, Rechtsklarheit zu schaffen, Missstände zu korrigieren und den Grundsatz der Gleichbehandlung

arbeiten
die
Vergabekammern
und
Vergabesenate
als
spezialisierte
Instanzen
auf
Landesebene;
auf
Bundesebene
existiert
eine
Bundesvergabekammer.
Diese
Gremien
entscheiden
über
Bieterbeschwerden
gegen
Vergabeverfahren
von
öffentlicher
Hand
und
können
Beschlüsse
erlassen,
die
gegebenenfalls
gerichtlicher
Überprüfung
unterliegen.
übertragener
öffentlicher
Aufgabe.
Die
Vergaberechtsbehörden
arbeiten
im
Rahmen
der
europäischen
Rechtsordnung
auch
mit
europäischen
Beschwerde-
und
Rechtsmitteln
zusammen,
etwa
bei
grenzüberschreitenden
Verfahren.
sowie
der
wirtschaftlichen
Beschaffung
sicherzustellen.