Vergaberechtsbehörden
Vergaberechtsbehörden sind öffentliche Stellen, die die Einhaltung des Vergaberechts bei der Beschaffung öffentlicher Aufträge überwachen und durchsetzen. Sie tragen dazu bei, Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb im Vergabeprozess sicherzustellen. Zu ihren Aufgaben gehören die Prüfung von Ausschreibungsverfahren, die Entgegennahme und Bewertung von Rügen und Beschwerden von Bietern sowie die Entscheidung über deren Rechtsmäßigkeit. Auf Grundlage dieser Entscheidungen können Vergaberechtsbehörden Rechtsmittel ermöglichen, das Verfahren zu widerrufen, den Zuschlag zu ändern oder das Vergabeverfahren ganz aufzuheben.
Rechtliche Grundlage sind die EU-Vergaberichtlinien sowie das nationale Vergaberecht der jeweiligen Rechtsordnung (Vergabegesetz, Vergabeordnung). In Deutschland
Zu den betroffenen Einrichtungen zählen öffentliche Auftraggeber, die Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsverträge vergeben, sowie Einrichtungen mit
Ziel der Vergaberechtsbehörden ist es, Rechtsklarheit zu schaffen, Missstände zu korrigieren und den Grundsatz der Gleichbehandlung