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Vergaberechts

Vergaberecht, oft auch als Vergaberechts bezeichnet, bezeichnet den Rechtsrahmen, der festlegt, wie öffentliche Behörden Güter, Dienstleistungen und Bauleistungen beschaffen. Ziel ist Transparenz, Gleichbehandlung und freier Wettbewerb bei Vergaben, damit der Staat Effizienz erzielt und Korruption reduziert wird.

Die Regelwerke gelten für Verträge über bestimmte Schwellenwerte und beschreiben Vergabeverfahren wie das offene, das eingeschränkte

Auf europäischer Ebene schaffen Richtlinien die Mindeststandards, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht übertragen. Nationale Systeme

Durchsetzungsmechanismen ermöglichen Rechtsmittel gegen Vergabebemessungen: Zuschlagsentscheidungen können vor Vergabekammern und später vor ordentlichen Gerichten angefochten werden.

Der Anwendungsbereich umfasst Bauaufträge, Liefer- und Dienstleistungen, Versorgungssektoren sowie Konzessionen. Neben dem fairen Wettbewerb wird auch

Verfahren
sowie
Verhandlungsverfahren
und
den
wettbewerbsorientierten
Dialog.
Kernelemente
sind
aussagekräftige
Ausschreibungsunterlagen,
Veröffentlichungspflichten,
nachvollziehbare
Zuschlagskriterien
und
der
Einsatz
elektronischer
Beschaffungssysteme.
passen
die
Regeln
an;
in
vielen
Ländern
besteht
das
Vergaberecht
aus
einem
Kerngesetz
plus
Durchführungsverordnungen
und
sektorspezifischen
Regelungen.
Transparenz,
Gleichbehandlung
und
Wirtschaftlichkeit
bleiben
zentrale
Leitprinzipien.
Typische
Rechtsmittel
umfassen
die
Aussetzung
des
Zuschlags,
die
Aufhebung
des
Vertrags
oder
eine
neue
Ausschreibung;
Schadensersatz
ist
je
nach
Rechtslage
möglich.
die
Einkaufstransparenz,
die
Losbildung,
grüne
oder
soziale
Kriterien
und
der
grenzüberschreitende
Wettbewerb
berücksichtigt.
Digitale
Beschaffung,
Fristenmanagement
und
Rechtsmittelverfahren
prägen
aktuelle
Entwicklungen.