Home

Vergabekriterien

Vergabekriterien sind Kriterien, nach denen öffentliche Aufträge vergeben. Sie dienen dazu, Angebote zu prüfen, zu vergleichen und den Zuschlag zu erteilen. In der Praxis werden sie in zwei Hauptkategorien unterteilt: Eignungskriterien und Zuschlagskriterien.

Eignungskriterien prüfen, ob der Bieter den Auftrag ausführen kann. Dazu zählen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, technische Eignung, Referenzen,

Zuschlagskriterien bewerten die konkrete Lösungsvorschläge der Bieter. Ziel ist die wirtschaftlich vorteilhafteste Lösung. Typische Zuschlagskriterien umfassen

Rechtsrahmen und Grundsätze: Vergabekriterien müssen objektiv, transparent, nicht diskriminierend und vor Ausschreibung festgelegt sein. Sie sollen

Anwendung: Bieter werden anhand der Kriterien bewertet; der Zuschlag geht an den Bieter mit dem höchsten Punktestand

Bedeutung: Vergabekriterien fördern Transparenz, Wettbewerb und Gleichbehandlung im öffentlichen Beschaffungswesen.

Zuverlässigkeit
in
steuerlichen
und
rechtlichen
Belangen
sowie
gegebenenfalls
erforderliche
Qualifikationen
oder
Zulassungen.
Preis,
Qualität,
Funktionalität,
technische
Merkmale,
Lieferzeit,
Service-
und
Garantieleistungen,
Umweltaspekte
sowie
Lebenszykluskosten.
Oft
werden
Kriterien
gewichtet,
um
unterschiedliche
Aspekte
zu
berücksichtigen.
in
den
Beschaffungsunterlagen
offengelegt
werden.
Änderungen
sind
grundsätzlich
unzulässig
oder
nur
mit
begründeter
Ausnahme
möglich.
Im
europäischen
Rechtsraum
wird
häufig
die
wirtschaftlich
vorteilhafteste
Lösung
angestrebt,
wodurch
Kriterien
und
Gewichtung
nachvollziehbar
sein
müssen.
bzw.
dem
besten
wirtschaftlich
vorteilhaftesten
Ergebnis.
Rechtswege
ermöglichen
Vergabekammern,
Entscheidungen
bei
Verfahrens-
oder
Substanzfehlern
zu
prüfen.