Verarbeitungsaktivitäten
Verarbeitungsaktivitäten bezeichnet im Datenschutz die Gesamtheit der Handlungen, die an personenbezogenen Daten vorgenommen werden: Erheben, Erfassen, Strukturieren, Speichern, Nutzen, Übermitteln, Abgleichen, Löschen und Sperren. Sie umfassen den gesamten Lebenszyklus von Daten – von der Beschaffung bis zur Löschung – und betreffen automatisierte Prozesse ebenso wie manuelle Tätigkeiten. Organisationen handeln dabei als Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter.
Der Begriff deckt alle Bereiche ab, in denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, etwa Personalverwaltung, Kundendaten, Marketing
Rechtlicher Rahmen: Die Verarbeitung muss auf einer Rechtsgrundlage beruhen (z. B. Einwilligung, Vertrag, gesetzliche Pflicht, berechtigtes
Dokumentation: Das Verzeichnis dient der Rechenschaftspflicht. Es soll aktuell gehalten und der Aufsichtsbehörde auf Anfrage zugänglich
Praxis und Herausforderungen: Unternehmen sollten Datenflüsse kartieren, Verantwortlichkeiten festlegen, regelmäßige Audits durchführen, Minderungsmaßnahmen anwenden und Schulungen