Veräußerungsgeschäften
Veräußerungsgeschäfte bezeichnet im deutschen Recht den Vorgang der Veräußerung von Vermögensgegenständen an einen Dritten gegen Entgelt. Dabei kommt es zum Rechtsübergang von Eigentum oder Nutzungsrechten von der veräußernden Person auf den Erwerber. Der Begriff wird sowohl im zivilrechtlichen Kontext als auch in steuerlichen Regelungen verwendet. In der Praxis umfasst er Verkäufe von Immobilien, Wertpapieren, Betriebsvermögen, Kunstwerken oder anderen Vermögenswerten sowie Tausch- oder Abtretungsgeschäfte, die einen Eigentumswechsel bewirken.
Aus steuerlicher Sicht unterscheiden sich Veräußerungsgeschäfte je nach Art des Vermögenswerts und der betreffenden Rechtsordnung. In
Die steuerliche Behandlung hängt von der individuellen Situation ab, etwa von der Einordnung als privates Einkommen
Der Begriff Veräußerungsgeschäft wird daher breit verwendet: Er umfasst entgeltliche Eigentumsübertragungen sowohl im privaten als auch