Untervermietungen
Untervermietungen bezeichnet das Verlegen eines Teils oder der gesamten gemieteten Wohnung durch den Hauptmieter an eine oder mehrere Untermieter, während der Hauptmieter weiterhin Vertragspartner des Vermieters bleibt. Der Untermieter hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Hauptmieter, der die Nutzung der Räume regelt, während der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet bleibt, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
In Deutschland fällt die Untervermietung überwiegend unter das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Hauptmieter benötigt in
Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter für Miete, Nebenkosten, Schäden und die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.
In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundprinzipien, jedoch variieren Details wie Zustimmungspflichten, Höchstbeträge und Kündigungsfristen.