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Untervermietungen

Untervermietungen bezeichnet das Verlegen eines Teils oder der gesamten gemieteten Wohnung durch den Hauptmieter an eine oder mehrere Untermieter, während der Hauptmieter weiterhin Vertragspartner des Vermieters bleibt. Der Untermieter hat einen eigenen Mietvertrag mit dem Hauptmieter, der die Nutzung der Räume regelt, während der Hauptmieter gegenüber dem Vermieter verpflichtet bleibt, die vertraglichen Pflichten zu erfüllen.

In Deutschland fällt die Untervermietung überwiegend unter das Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Der Hauptmieter benötigt in

Der Hauptmieter bleibt gegenüber dem Vermieter für Miete, Nebenkosten, Schäden und die Einhaltung der Hausordnung verantwortlich.

In Österreich und der Schweiz gelten ähnliche Grundprinzipien, jedoch variieren Details wie Zustimmungspflichten, Höchstbeträge und Kündigungsfristen.

der
Regel
die
Zustimmung
des
Vermieters.
Die
Zustimmung
darf
nicht
willkürlich
verweigert
werden;
Gründe
für
eine
Ablehnung
müssen
sachlich
nachvollziehbar
sein,
z.
B.
Überbelegung,
mangelnde
Zuverlässigkeit
des
Untermieters
oder
wirtschaftliche
Bedenken.
Ohne
Zustimmung
kann
der
Vermieter
unter
Umständen
das
Mietverhältnis
kündigen
oder
den
Hauptmieter
abmahnen.
Falls
nötig,
kann
der
Mieter
gerichtliche
Klärung
beantragen.
Der
Untermieter
erhält
Rechte
aus
dem
Untervermietungsvertrag,
insbesondere
Anspruch
auf
Privatsphäre,
ordnungsgemäße
Nutzung
der
Räume
und
Schutz
vor
willkürlicher
Beendigung
durch
den
Hauptmieter.
Die
Mietzahlung
erfolgt
in
der
Regel
durch
den
Untermieter
an
den
Hauptmieter,
der
wiederum
dem
Vermieter
die
vertraglich
geschuldete
Miete
abführt.
Eine
klare
schriftliche
Vereinbarung,
inklusive
Miethöhe,
Laufzeit
und
Rücktrittsmodalitäten,
minimiert
Streitigkeiten.
Untermieteformen
reichen
von
der
zeitlich
begrenzten
Unterbringung
bis
zur
vollständigen
Zwischenvermietung.