Home

Umwidmungsbeschlüssen

Umwidmungsbeschlüsse sind formelle Entscheidungen von Gemeinden oder anderen Trägern der Planung, die die Festlegung der bodenrechtlichen Nutzungsart einer Fläche ändern. Sie betreffen in der Praxis meist Änderungen im Flächennutzungsplan oder im Bebauungsplan und dienen der Vorbereitung oder Ermöglichung von Bau- und Entwicklungsprojekten, etwa wenn landwirtschaftlich genutzte Flächen zu Wohn- oder Gewerbestandorten umgewidmet werden sollen.

Rechtsgrundlage und Zuständigkeiten unterscheiden sich je nach Land, grundsätzlich erfolgt die Änderung des Planungsrechts im Rahmen

Verfahren und Ablauf umfassen typischerweise die Initiierung durch die Kommune oder den Eigentümer, die Bewertung von

Auswirkungen betreffen die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten der betroffenen Flächen, etwa welche Art von Bebauung zulässig ist, die

Siehe auch: BauGB, Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Planfestlegung.

des
Baugesetzbuchs
(BauGB)
bzw.
der
jeweiligen
Landesbauordnung.
Ein
Umwidmungsbeschluss
wird
in
der
Regel
durch
die
kommunale
Rats-
oder
Planungsebene
gefasst
und
ist
oft
Teil
eines
formellen
Planänderungsverfahrens.
Öffentliche
Beteiligung,
Umweltprüfungen
und
Anhörungen
sind
häufig
vorgeschrieben,
um
Belange
von
Bürgern,
Umwelt
und
Verkehr
zu
berücksichtigen.
Auswirkungen,
die
Erstellung
eines
Entwurfs,
öffentliche
Auslegung
und
Anhörung
sowie
die
Beschlussfassung
durch
den
zuständigen
Gremienkreis.
Nach
Abschluss
des
Verfahrens
wird
die
neue
Nutzungsfestlegung
rechtsverbindlich,
sofern
keine
Rechtsmittel
eingelegt
werden.
erforderliche
Infrastruktur,
Erschließungsbeiträge
und
potenziell
veränderte
Bodenwerte.
Ein
Umwidmungsbeschluss
ersetzt
nicht
automatisch
eine
Baumaßnahme,
legt
jedoch
den
rechtlichen
Rahmen
fest,
innerhalb
dessen
Bauprojekte
realisiert
werden
können.