Baumaßnahme
Eine Baumaßnahme bezeichnet planmäßige Bauarbeiten an Gebäuden oder baulichen Anlagen, die zu einem Neubau, einer Erweiterung, einem Umbau, einer Sanierung oder Instandhaltung führen. Sie umfasst typischerweise die Vor- und Entwurfsplanung, die Genehmigung, die Ausführung sowie Abnahme und Betrieb der Anlage. Je nach Art der Maßnahme kann sie genehmigungspflichtig sein oder auch als genehmigungsfrei bzw. durch Bauanzeige zulässig gelten; die Regelungen variieren je nach Bundesland und Bauordnung. Zentraler Rechtsrahmen in Deutschland sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die jeweiligen Landesbauordnungen, ergänzt durch weitere Vorschriften wie Umwelt-, Denkmalpflege- und Naturschutzrecht.
Der Ablauf beginnt oft mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung, gefolgt von der Bauantrags- bzw. Genehmigungsphase.
Baumaßnahmen können erhebliche Auswirkungen auf Anwohner, Verkehr und Umwelt haben. Typische Beispiele umfassen Neubauten, Erweiterungen von