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Baumaßnahme

Eine Baumaßnahme bezeichnet planmäßige Bauarbeiten an Gebäuden oder baulichen Anlagen, die zu einem Neubau, einer Erweiterung, einem Umbau, einer Sanierung oder Instandhaltung führen. Sie umfasst typischerweise die Vor- und Entwurfsplanung, die Genehmigung, die Ausführung sowie Abnahme und Betrieb der Anlage. Je nach Art der Maßnahme kann sie genehmigungspflichtig sein oder auch als genehmigungsfrei bzw. durch Bauanzeige zulässig gelten; die Regelungen variieren je nach Bundesland und Bauordnung. Zentraler Rechtsrahmen in Deutschland sind das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die jeweiligen Landesbauordnungen, ergänzt durch weitere Vorschriften wie Umwelt-, Denkmalpflege- und Naturschutzrecht.

Der Ablauf beginnt oft mit der Vorplanung und der Entwurfsplanung, gefolgt von der Bauantrags- bzw. Genehmigungsphase.

Baumaßnahmen können erhebliche Auswirkungen auf Anwohner, Verkehr und Umwelt haben. Typische Beispiele umfassen Neubauten, Erweiterungen von

Nach
Genehmigung,
bzw.
der
abschließenden
Freigabe,
erfolgt
die
Ausführungsplanung,
Ausschreibung,
Vergabe
und
schließlich
die
Bauausführung.
Wichtige
Baubeteiligte
sind
Bauherr,
Architekt
oder
Planer,
Tragwerksplaner,
das
Bauunternehmen,
die
Bauleitung
sowie
Behörden.
Während
der
Bauphase
sind
Sicherheits-
und
Gesundheitsschutzkoordination,
Umweltaspekte
und
Lärmschutz
zu
beachten.
Nach
Abschluss
steht
die
Abnahme
durch
die
Bauaufsichtsbehörde
oder
den
Bauherrn
sowie
die
Aufnahme
in
den
Betrieb.
Gebäuden,
Sanierungen,
Straßen-
oder
Brückenbau
sowie
Infrastrukturprojekte.