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Genehmigungsphase

Die Genehmigungsphase bezeichnet in Bau- und Projektmanagement die Phase, in der alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen, Lizenzen und Zulassungen eingeholt werden, um ein Vorhaben realisieren zu dürfen. Sie folgt in der Regel auf die Planungs- oder Entwurfsphase und schafft die rechtliche Grundlage für die Umsetzung. Ziel ist es, alle notwendigen Genehmigungen rechtskonform zu sichern und Auflagen der Behörden zu erfüllen.

Der Ablauf umfasst typischerweise die Identifikation der erforderlichen Genehmigungen, die Zusammenstellung von Unterlagen (Pläne, Gutachten, Umweltverträglichkeitsprüfung,

Beteiligte und dokumentation: Typische Akteure sind die Projektleitung, Architekten, Tragwerks- und TGA-Ingenieure, Rechtsabteilung sowie externe Gutachter

Verfahrensergebnis und Bezug zu weiteren Phasen: Mit erfolgreicher Genehmigung kann die Realisierung oder Ausführungsplanung beginnen. Sind

Nachweise
zu
Brandschutz,
Statik,
Lärm,
Verkehr
etc.),
die
Einreichung
bei
zuständigen
Behörden
sowie
deren
Prüfung.
Gegebenenfalls
erfolgt
eine
öffentliche
Auslegung,
eine
Anhörung
oder
Rückfragen
der
Behörden.
Auf
Basis
der
Stellungnahmen
können
Auflagen
ergänzt
oder
Änderungen
am
Vorhaben
erforderlich
werden.
Nach
Abschluss
des
Verfahrens
können
Genehmigungen
erteilt,
teilweise
genehmigt
oder
abgelehnt
werden;
bei
Ablehnung
sind
ggf.
Rechtsmittel
möglich.
und
Behörden.
Die
Genehmigungsakte
umfasst
alle
Antragsunterlagen,
Berichte,
Pläne
und
Nachweise.
Der
Prozess
ist
stark
standort-
und
rechtsgebietsspezifisch
und
beeinflusst
maßgeblich
die
Terminplanung
des
Projekts.
Auflagen
offen,
müssen
diese
erfüllt
oder
angepasst
werden.
Verzögerungen
oder
Änderungen
im
Genehmigungsverfahren
wirken
sich
direkt
auf
Zeit-
und
Kostenrahmen
aus.