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Uferstreifen

Uferstreifen bezeichnet im Zusammenhang mit Gewässern den Bereich unmittelbar am Ufer eines Flusses, Baches, Sees oder eines anderen Gewässers. Er dient dem Schutz, der ökologischen Funktionsfähigkeit und dem Gewässermanagement. Die genaue Breite und Ausgestaltung sind je nach Gewässertyp, Schutzstatus und lokalen Vorschriften unterschiedlich.

Zweck und Funktionen: Ein Uferstreifen stabilisiert Ufer und Böschung, reduziert Erosion, filtert Nährstoffe und Schadstoffe aus

Typische Bestandteile und Gestaltung: Der Streifen besteht meist aus naturnaher Vegetation wie Röhricht, Schilf, gras- und

Rechtlicher Rahmen: In Deutschland erfolgt die Regelung im Zusammenhang mit dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den jeweiligen

Pflege und Management: Aufgaben liegen meist bei Kommunen, Wasserwirtschafts- oder Naturschutzbehörden sowie Grundstückseigentümern. Ziel ist die

dem
Oberflächenwasser
und
bietet
Lebensräume
sowie
Wander-
und
Rückzugsräume
für
Flora
und
Fauna.
Er
trägt
zudem
zur
Hochwasservorsorge
und
zur
Biodiversität
bei.
strauchigen
Uferpflanzen
sowie
selten
Bäumen.
In
stärker
modellierten
Bereichen
kann
er
durch
Pflegemaßnahmen,
Uferbefestigungen
oder
Wiederherstellungsmaßnahmen
ergänzt
werden.
Die
Breite
variiert,
und
in
manchen
Bereichen
wird
der
Uferstreifen
als
Pufferzone
gesetzlich
festgelegt.
Landesgesetzen
sowie
Naturschutz-
und
Bodenschutzvorschriften.
Uferstreifen
können
Verpflichtungen
oder
Einschränkungen
für
Nutzungen
wie
Bebauung,
Landwirtschaft
oder
Betretung
mit
sich
bringen.
Die
genaue
Ausgestaltung
ist
örtlich
festgelegt.
Erhaltung
der
natürlichen
Struktur,
die
Wiederherstellung
bei
Verlust
und
die
regelmäßige
Pflege,
um
invasive
Arten
zu
verhindern
und
die
Funktionalität
zu
gewährleisten.