Teilnehmens
Teilnehmens ist kein eigenständiger, standardsprachlicher Begriff im Deutschen. Der korrekte Ausdruck für den Vorgang des Sich-Beteiligens lautet Teilnahme. Gelegentlich tritt „Teilnehmens“ als Fehlschreibung auf oder erscheint in Eigennamen; grammatisch hängt die Formbeugung vom konkreten Substantiv ab.
Teilnahme bezeichnet den Akt des Sich-Beteiligens an einer Aktivität, einem Ereignis, einer Studie oder einem Entscheidungsprozess.
Das Substantiv entstand aus dem Verb „teilnehmen“ und ist aus den Elementen Teil und nehmen zusammengesetzt.
Typische Kontexte sind Veranstaltungen, Wettbewerbe, Befragungen und Forschungsstudien; hier spricht man von „Teilnahme an einer Veranstaltung“,
Im Rechts- und Organisationskontext spielen „Teilnahmebedingungen“ (Regeln und Voraussetzungen), „Teilnahmeberechtigung“ (Zugangsberechtigung) und „Teilnahmeanträge“ (Anmeldungen) eine zentrale
Verwandte Begriffe sind „Teilnehmer“ (die Person, die teilnimmt) und „Mitwirkung“ (aktives Beitragen). Unterschiede zwischen Teilnahme und