Teilnahmeanträge
Teilnahmeanträge sind formale Erklärungen von Unternehmen, mit denen sie ihr Interesse bekunden, an einem öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen. Sie werden im Voraus der eigentlichen Ausschreibung eingereicht und dienen der Prequalifikation der Bieter. Ziel ist es, die Eignung, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit potenzieller Anbieter festzustellen, um eine wirtschaftlich zuverlässige Auswahl sicherzustellen.
Auf EU- und nationaler Ebene regulieren Vergaberechte die Anforderungen an Teilnahmeanträge. In Deutschland gelten unter anderem
Typischer Inhalt eines Teilnahmeantrags umfasst Unternehmensdaten, Rechtsform, Handelsregisterauszüge, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (z. B. Jahresabschlüsse, Umsatz),
Teilnahmeanträge unterscheiden sich von Eignungsnachweisen darin, dass sie oft der Vorauswahl dienen; manche Verfahren kombinieren Teilnahmewettbewerb
Die ordnungsgemäße Abgabe und Prüfung von Teilnahmeanträgen trägt zur Transparenz, Wettbewerbsneutralität und Wirtschaftlichkeit öffentlicher Aufträge bei.