Teilbesitz
Teilbesitz ist im deutschen Zivilrecht eine Form des Besitzes, bei der mehrere Personen eine Sache gemeinschaftlich besitzen oder berechtigt sind, sie gemeinsam zu nutzen. Dabei hat jeder Teilbesitzer einen bestimmten Anteil an der Sache oder darf die Nutzung auf bestimmte Teilbereiche beschränken. Der Besitz ist eine sachliche, tatsächliche Rechtslage, während Eigentum und Nutzungsrechte davon unabhängig geregelt werden können.
Die Rechtslage des Teilbesitz hängt stark vom zugrunde liegenden Rechtsverhältnis ab. Oft ergibt sich Teilbesitz aus
Zu den typischen Rechten und Pflichten der Teilbesitzer gehören das Recht auf Nutzung im Rahmen des Anteils,
Beendigung des Teilbesitzes erfolgt durch Teilung der Sache (Partition), Abtretung einzelner Anteile, Verkauf von Anteilen oder
Beispiele sind gemeinschaftlich genutzte bewegliche Gegenstände, wie eine gemeinsam besessene Maschine, oder mehrere Eigentümer eines Grundstücks,