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Systemarchitektur

Systemarchitektur bezeichnet die grundlegende Struktur eines Systems, einschließlich der Aufteilung in Teilkomponenten, deren Aufgaben, Schnittstellen und Beziehungen. Sie dient dazu, funktionale Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig nicht-funktionale Eigenschaften wie Skalierbarkeit, Zuverlässigkeit, Sicherheit und Wartbarkeit sicherzustellen. Eine Systemarchitektur betrachtet typischerweise Hardware, Software, Netzwerke, Daten und Bedienelemente.

Sie umfasst verschiedene Ebenen: die Komponentenarchitektur (Module, Subsysteme), die Kommunikationsarchitektur (Schnittstellen, Protokolle, Messaging), die Datenarchitektur (Datenmodelle,

Architekturmodelle unterstützen Planung und Kommunikation. Typische Stilarten sind Schichtenarchitektur, Mikroservices, serviceorientierte Architektur, ereignisgesteuerte Architektur, Client-Server sowie

Wichtige Qualitätsmerkmale, die eine Systemarchitektur adressieren muss, umfassen Leistung, Skalierbarkeit, Verfügbarkeit, Sicherheit, Wartbarkeit, Modifizierbarkeit und Kosten.

Der Lebenszyklus umfasst Entwurf, Validierung, Implementierung, Migration, Betrieb und regelmäßige Architekturreviews, um Anpassungen an neue Anforderungen

Datenflüsse,
Persistenz)
sowie
die
Infrastruktur-
und
Betriebsarchitektur
(Rechenzentrum,
Cloud,
Virtualisierung,
Bereitstellung).
Die
Architektur
beschreibt
Abhängigkeiten,
Entkopplungspunkte
und
Schnittstellen
zwischen
den
Teilen.
monolithische
und
verteilte
Muster.
Architekturentscheidungen
werden
dokumentiert
und
begründet,
oft
in
Sichten
(Viewpoints)
oder
Architekturdokumentationen,
um
verschiedene
Stakeholder
zu
adressieren.
Grundlegende
Prinzipien
sind
hohe
Kohäsion,
geringe
Kopplung,
Abstraktion,
das
Offen-Geschlossenes
Prinzip,
sowie
Trennung
von
Belangen
und
Wiederverwendbarkeit.
zu
ermöglichen.