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Straßennutzungen

Straßennutzungen bezeichnet die verschiedenen Zwecke, für die Straßen und Wege genutzt werden. Typische Nutzungen umfassen den motorisierten Verkehr, den Radverkehr, den Fußverkehr, den öffentlichen Verkehr, Güterverkehr sowie Park- und Ladeflächen. In vielen Städten teilen sich diese Nutzungen denselben Raum, weshalb eine abgestimmte Planung und sichere Gestaltung erforderlich ist, um Mobilität, Zugänglichkeit und Lebensqualität zu gewährleisten.

Der rechtliche Rahmen umfasst nationale Regelungen, die festlegen, wie Straßen genutzt werden dürfen. In Deutschland regelt

Bei der Planung und Gestaltung geht es darum, den Strassenraum als multimodalen Raum zu konzipieren. Maßnahmen

Praxisbeispiele umfassen Stadtzentren mit Fußgänger- und Busorientierung, Wohngebiete mit 30er-Zone oder große Hauptachsen mit getrennten Rad-

die
Straßenverkehrsordnung
StVO
das
Verhalten
von
Verkehrsteilnehmenden,
Verkehrsbeschilderung
und
Vorfahrtsregeln;
übergeordnetes
Straßenrecht,
Bau-
und
Planungsrecht
sowie
kommunale
Satzungen
steuern
die
Zuweisung
von
Flächen
für
Gehwege,
Radwege,
Fahrbahnen,
Busspuren
und
Parkflächen.
Planungsprozesse
berücksichtigen
Mehrfachnutzung,
Barrierefreiheit,
Sicherheit
und
Umweltziele.
umfassen
Verkleinerung
von
Fahrbahnen,
Verkehrsberuhigung,
geschützte
Radwege,
breitere
Gehsteige,
Busspuren,
Shared-Space-Konzepte
und
Fußgängerpriorität
an
Kreuzungen.
Ziel
ist
eine
sichere,
zugängliche
und
effiziente
Nutzung
durch
alle
Verkehrsteilnehmenden,
oft
mit
temporären
oder
permanenten
Maßnahmen
je
nach
Standort.
und
Autospuren.
Die
Bewertung
der
Straßennutzungen
berücksichtigt
Verkehrssicherheit,
Kapazität,
Barrierefreiheit,
Luftqualität
und
Klimaziele.