Stimmrechtsbeschränkungen
Stimmrechtsbeschränkung bezeichnet eine Regelung, durch die das Stimmrecht aus Aktien einer Gesellschaft ganz oder teilweise eingeschränkt wird. Sie kann in der Satzung einer Gesellschaft oder durch zwischen den Anteilseignern bestehende Vereinbarungen festgelegt werden und betrifft typischerweise die Verteilung oder Ausübung der Stimmrechte.
Formen der Stimmrechtsbeschränkung bestehen in statutarischen Regelungen, die verschiedene Stimmrechtsklassen, unterschiedliche Stimmrechte pro Aktie oder erhöhte
Zwecke solcher Beschränkungen liegen häufig in Governance-Stabilität, Verminderung feindlicher Übernahmen, Schutz langfristiger Investoren oder der Sicherstellung
Rechtliche Aspekte und Risiken umfassen die Vereinbarkeit mit geltendem Recht und der Satzung, Transparenzpflichten sowie potenzielle
In der Praxis beeinflussen Stimmrechtsbeschränkungen maßgeblich die Kontrolle über Beschlussfassungen, Kapitalmaßnahmen und die Ausrichtung der Unternehmensführung.