Steuergeheimnis
Steuergeheimnis bezeichnet die Pflicht, steuerliche Angelegenheiten von Steuerpflichtigen vertraulich zu behandeln. Es schützt Informationen über Steuerfestsetzungen, Erklärungen, Prüfungsberichte sowie Vermögens- und Einkommensverhältnisse vor unbefugter Offenlegung. In Deutschland ist das Steuergeheimnis in § 30 der Abgabenordnung (AO) normiert. Es bindet alle Personen, die bei der Finanzverwaltung oder in deren Auftrag mit steuerlichen Angelegenheiten betraut sind, sowie gegebenenfalls weitere Stellen, die Daten im Rahmen der Steuerverwaltung einsehen oder verarbeiten.
Die Offenlegung von Informationen ist grundsätzlich unzulässig, außer in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Dazu gehören gegenüber anderen
Verstöße gegen das Steuergeheimnis können straf- oder dienstrechtliche Folgen haben. Neben dem allgemeinen Geheimnisschutz gibt es
In der Praxis dient das Steuergeheimnis dem Vertrauensschutz der Steuerpflichtigen und der ordnungsgemäßen Verwaltung von Steuern,