Stationäraufenthalte
Stationäre Aufenthalte bezeichnen die Aufnahme eines Patienten in eine Einrichtung, in der er sich über eine bestimmte Zeit unter ärztlicher Aufsicht und Pflege befindet. Typisch handelt es sich dabei um eine Aufnahme in ein Krankenhaus, kann aber auch die Unterbringung in einer Rehabilitations- oder Langzeitpflegeeinrichtung umfassen. Im Gegensatz zu ambulanten Behandlungen, bei denen der Patient nach der Behandlung nach Hause geht, erfolgt die Behandlung hier in der Einrichtung mit regelmäßiger stationärer Versorgung, oft über Nacht.
Gründe für stationäre Aufenthalte sind akute Erkrankungen, Verletzungen, operative Eingriffe, intensive diagnostische Abklärungen oder rehabilitative Behandlungen.
Ablauf: Die Aufnahme erfolgt meist über eine Notaufnahme oder eine planbare Zuweisung durch einen Arzt. Im
Kosten und Abrechnung: Stationäre Aufenthalte werden in der Regel von der Krankenversicherung gedeckt; die Abrechnung erfolgt