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Speditionsverträge

Speditionsverträge sind im deutschen Handelsrecht Verträge, durch die ein Spediteur die Organisation des Transports von Gütern und damit verbundene Dienstleistungen im Auftrag eines Auftraggebers übernimmt. Kernleistung ist die Planung, Koordination und Durchführung von Transporten, gegebenenfalls einschließlich Lagerung, Umschlag, Verpackung, Zoll- und Abfertigungsdienstleistungen sowie weitere Logistikleistungen. Ziel ist eine wirtschaftliche und termingerechte Lieferung an den Bestimmungsort, oft unter Einbeziehung mehrerer Verkehrsträger.

Rechtsgrundlage und Begrifflichkeit: Speditionsverträge fallen in der Regel unter das Speditionsrecht im Handelsgesetzbuch (HGB). Ein Spediteur

Pflichten von Spediteur und Auftraggeber: Der Spediteur muss die Leistungen ordnungsgemäß und mit der gebotenen Sorgfalt

Haftung und Risiken: Der Spediteur haftet grundsätzlich für Schäden oder Verluste, die auf sein Verschulden oder

Unmittelbare Unterschiede: Im Gegensatz zum reinen Frachtvertrag übernimmt der Spediteur hier primär Organisation, Koordination und Zusatzleistungen;

fungiert
als
Organisator
und
Vermittler,
nicht
ausschließlich
als
Frachtführer.
Ergibt
sich
aus
dem
Vertrag
zusätzlich
ein
Frachtvertrag
oder
ein
Versicherungsvertrag,
gilt
dessen
Regelwerk
ergänzend
oder
vorrangig,
soweit
der
Spediteur
nicht
eigenständig
tätig
wird.
ausführen,
geeignete
Beförderer
auswählen,
über
Kosten,
Termine
und
Risiken
informieren
und
erforderliche
Dokumente
bereitstellen.
Der
Auftraggeber
hat
korrekte
Informationen
zu
den
Gütern,
Beschaffenheit,
Abmessungen
und
Gewichten
zu
melden,
die
Aufgaben
zu
koordiniert
und
Vergütung
zu
leisten.
Oft
enthalten
Speditionsverträge
festgelegte
Abläufe
bei
Meldung
von
Schäden,
Fristen
für
Schadensmeldungen
und
Optionen
zur
Versicherung.
das
Verschulden
von
Personen
zurückzuführen
sind,
die
er
zu
der
Erfüllung
des
Vertrags
heranzieht.
Die
Haftung
wird
durch
HGB-Regelungen
und
vertragliche
Vereinbarungen,
ggf.
durch
Versicherungen,
bestimmt
und
ist
häufig
durch
Höchstbeträge
pro
Sendung
oder
Kilogramm
begrenzt,
sofern
nichts
anderes
vereinbart
ist.
die
rechtliche
Haftung
kann
auch
die
Rangfolge
der
beteiligten
Akteure
beeinflussen.