SevesoIIIRichtlinie
Die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung ihrer Folgen für Menschen und Umwelt. Sie löst die Seveso-II-Richtlinie ab und baut auf deren Grundprinzipien auf. Die Richtlinie wurde 2012 verabschiedet und die Mitgliedstaaten mussten sie bis 2015 in nationales Recht umsetzen. Der Name verweist auf die Seveso-Katastrophe von 1976 in Italien, deren Auswirkungen das Sicherheitsregime für Industrieanlagen stark geprägt haben.
Geltungsbereich und Anwendungsfeld umfassen Betriebe, die gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen verwenden oder lagern. Diese Mengen
Zu den zentralen Pflichten gehört eine systematische Risikobewertung hinsichtlich schwerer Unfälle (MACH-Analyse). Auf der Basis der
Die Umsetzung erfolgt durch die nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten; die Einhaltung wird durch zuständige Behörden überwacht.