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SevesoIIIRichtlinie

Die Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) ist eine Richtlinie der Europäischen Union zur Verhütung schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen und zur Begrenzung ihrer Folgen für Menschen und Umwelt. Sie löst die Seveso-II-Richtlinie ab und baut auf deren Grundprinzipien auf. Die Richtlinie wurde 2012 verabschiedet und die Mitgliedstaaten mussten sie bis 2015 in nationales Recht umsetzen. Der Name verweist auf die Seveso-Katastrophe von 1976 in Italien, deren Auswirkungen das Sicherheitsregime für Industrieanlagen stark geprägt haben.

Geltungsbereich und Anwendungsfeld umfassen Betriebe, die gefährliche Stoffe in bestimmten Mengen verwenden oder lagern. Diese Mengen

Zu den zentralen Pflichten gehört eine systematische Risikobewertung hinsichtlich schwerer Unfälle (MACH-Analyse). Auf der Basis der

Die Umsetzung erfolgt durch die nationalen Rechtsordnungen der EU-Mitgliedstaaten; die Einhaltung wird durch zuständige Behörden überwacht.

und
Substanzen
sind
in
Anhang
I
der
Richtlinie
aufgeführt.
Es
gibt
zwei
Risikoklassen,
obere
und
untere
Tranche
(Upper/Lower
Tier),
mit
jeweiligen
Pflichten.
Nicht
alle
Betriebe
fallen
unter
Seveso-III;
Ausnahmen
gelten
für
Anlagen,
deren
Mengen
unter
den
Schwellen
liegen.
Risikobewertung
sind
ein
Sicherheitsbericht
bzw.
ein
Sicherheitsmanagementsystem
zu
erstellen.
Je
nach
Tierstufe
sind
zudem
interne
und
externe
Notfallpläne
zu
entwickeln
und
aufzufordern,
mit
den
zuständigen
Behörden
und
gegebenenfalls
der
Öffentlichkeit
abzustimmen.
Weiterhin
gehören
Informations-
und
Transparenzpflichten
gegenüber
der
Öffentlichkeit
sowie
die
Zusammenarbeit
mit
lokalen
Behörden
bei
Notfällen
zu
den
Anforderungen.
Die
Richtlinie
dient
dem
verbesserten
Schutz
der
Bevölkerung
vor
schweren
Unfällen
sowie
der
schnelleren
und
transparenteren
Krisenkommunikation.