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Sicherheitsregime

Sicherheitsregime bezeichnet eine Form der Staatsführung, bei der Sicherheit, Ordnung und Kontrolle zentrale politische Ziele sind und staatliche Macht wesentlich durch Sicherheitsapparate ausgeübt wird. Typischerweise zeichnen sich solche Regime durch umfangreiche Befugnisse der Polizei und Geheimdienste, eine starke Überwachung der Bevölkerung sowie politische Repression gegen Opposition aus.

Zu den instrumentellen Merkmalen gehören Notstandsbefugnisse, Sonderrechte für Sicherheitsbehörden, Einschränkung oder Aussetzung rechtsstaatlicher Garantien, Zensur und

Der Begriff wird in der Forschung mit Begriffen wie Polizeistaat, Kontrollgesellschaft oder autoritärem bzw. totalitärem Regime

Historisch werden Beispiele wie der Staatssicherheitsapparat der DDR, der NS-Secrets- bzw. Polizei- und Geheimdienstapparat Deutschlands sowie

Siehe auch verwandte Konzepte: Polizeistaat, Überwachungsgesellschaft, Sicherheitsrecht, Notstandsgesetze.

Propaganda,
willkürliche
Verhaftungen
sowie
eine
enge
Verzahnung
von
Regierung,
Sicherheitsdiensten
und
Teilen
der
Gesellschaft.
Oft
stützt
sich
die
Rechtslage
auf
Notverordnungen
oder
spezielle
Gesetze,
die
individuelle
Freiheiten
erheblich
einschränken.
Transparenz,
Rechenschaftspflicht
und
unabhängige
Justiz
sind
in
solchen
Systemen
häufig
reduziert
oder
umgangen.
verknüpft.
Unterschiede
ergeben
sich
daraus,
in
welchem
Ausmaß
Ideologie,
Massenmobilisierung
und
die
Kontrolle
über
Lebensbereiche
wie
Medien,
Bildung,
Wirtschaft
ausgeprägt
sind.
Sicherheitsregime
neigen
dazu,
Gewalt
gegen
abweichende
Stimmen
zu
rechtfertigen
und
Sicherheitsziele
als
universell
legitim
darzustellen.
andere
autoritäre
Regime
als
Sicherheitsregime
beschrieben.
In
der
Gegenwart
wird
der
Begriff
auch
für
Regime
verwendet,
die
Sicherheit
stark
priorisieren
und
dabei
Grundrechte
erheblich
einschränken.