Senderechte
Senderechte bezeichnet die Rechte, einem Rundfunksender oder Streaming-Anbieter zu gestatten, ein Werk öffentlich zu übertragen oder auszustrahlen. Dazu gehören Fernsehen, Radio und Online-Übertragungen. Sie unterscheiden sich von Verbreitungs- und Vervielfältigungsrechten, die andere Nutzungen betreffen, etwa das Veröffentlichen eines Films auf DVD oder das Kopieren von Tonaufnahmen.
Der Umfang eines Senderechts umfasst üblicherweise Gebiet, Zeitraum, Medium und Exklusivität; es kann exklusiv oder nicht-exklusiv
In der Praxis verhandeln Rechteinhaber (Produzenten, Verlage, Künstler) und Sender Lizenzverträge. Oft werden Senderechte zusammen mit
Die Vergütung erfolgt meist durch feste Lizenzgebühren, Honorare oder Umsatzbeteiligungen. Mit dem Aufkommen des Internets entstehen
Rechtlich wird Senderecht im Urheberrecht geregelt; in deutschsprachigen Ländern arbeiten Verwertungsgesellschaften bei Musik- bzw. Audiorechten mit