Schutzwürdigkeit
Schutzwürdigkeit bezeichnet in der Rechtslehre die Eigenschaft eines Rechtsguts, einer Person oder eines Interesses, von Rechtsnormen geschützt zu werden. Sie bestimmt den Schutzumfang, den das Recht einer Sache oder Person gewährt. Ob etwas schutzwürdig ist, ergibt sich aus normativen Wertungen der Rechtsordnung: Grundrechte, Persönlichkeitsrechte, Eigentum, Familien- und Kinderschutz sowie vergleichbare Rechtsgüter gelten in der Regel als schutzwürdig; trivialere oder rein private Interessen stehen dem Schutzgrundsatz gegenüber.
In der Praxis wird Schutzwürdigkeit in verschiedenen Rechtsbereichen geprüft. So spielt sie eine zentrale Rolle beim
Die Prüfung der Schutzwürdigkeit ist oft Vorstufe einer Abwägung. In vielen Fällen erfolgt eine Interessenabwägung, bei
Schutzwürdigkeit ist kein feststehendes, universell definiertes Merkmal, sondern kontextabhängig und interpretationsfähig. Sie lässt sich in unterschiedlichen