Eingriffszweck
Eingriffszweck bezeichnet den spezifischen Zweck oder das Ziel eines Eingriffs, einer Maßnahme oder einer Handlung, die in Rechte oder Interessen einer Person eingreift. Der Begriff betont, warum eine Handlung erfolgt, welche Ziele verfolgt werden und welchen Rahmen sie rechtlich, ethisch und praktisch hat.
Im Rechtswesen dient der Eingriffszweck dazu, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in Grundrechte oder andere
Im medizinischen Kontext wird der Eingriffszweck oft durch Heilung, Linderung von Beschwerden, Diagnostik oder Beendigung einer
Im Verwaltungs- und Datenschutzkontext wird der Eingriffszweck durch den vorgesehenen Zweck der Maßnahme bestimmt. Zweckbindung, Transparenz
In der Praxis wird der Eingriffszweck oft in Aktennotizen oder Rechtsbegründungen festgelegt, überprüft und gegebenenfalls angepasst,