Home

Eingriffszweck

Eingriffszweck bezeichnet den spezifischen Zweck oder das Ziel eines Eingriffs, einer Maßnahme oder einer Handlung, die in Rechte oder Interessen einer Person eingreift. Der Begriff betont, warum eine Handlung erfolgt, welche Ziele verfolgt werden und welchen Rahmen sie rechtlich, ethisch und praktisch hat.

Im Rechtswesen dient der Eingriffszweck dazu, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in Grundrechte oder andere

Im medizinischen Kontext wird der Eingriffszweck oft durch Heilung, Linderung von Beschwerden, Diagnostik oder Beendigung einer

Im Verwaltungs- und Datenschutzkontext wird der Eingriffszweck durch den vorgesehenen Zweck der Maßnahme bestimmt. Zweckbindung, Transparenz

In der Praxis wird der Eingriffszweck oft in Aktennotizen oder Rechtsbegründungen festgelegt, überprüft und gegebenenfalls angepasst,

relevante
Rechtsgüter
zu
begründen.
Er
verlangt
eine
legitime
Grundlage,
die
Zweckbestimmung
der
Maßnahme
sowie
eine
Prüfung,
ob
der
Eingriff
geeignet,
erforderlich
und
angemessen
ist.
Krankheit
bestimmt.
Therapeutische
Eingriffe
bedürfen
demnach
einer
medizinischen
Indikation,
in
der
Nutzen
gegen
Risiken
abgewogen
wird
und
die
Einwilligung
des
Patienten
maßgeblich
ist.
und
Minimierung
sind
zentrale
Prinzipien;
der
Zweck
darf
nicht
willkürlich
erweitert
oder
mit
anderen
Zielen
vermischt
werden.
Die
Abgrenzung
des
Eingriffszwecks
ist
maßgeblich
für
Rechtsfolgen
und
Datenschutz.
wenn
sich
Umstände
ändern.
Eine
klare
Festlegung
erleichtert
Rechts-
und
Ethikprüfungen
und
schützt
Betroffene
vor
unangemessenen
Eingriffen.