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Schriftstücke

Schriftstücke bezeichnet im Archiv-, Rechts- und Verwaltungswesen allgemein alle in Schriftform erzeugten Dokumente, die bewahrt und bei Bedarf erneut gelesen werden können. Der Begriff umfasst private Schriftstücke wie Briefe, Verträge, Quittungen, Testamente sowie amtliche Schriftstücke wie behördliche Bescheide, notarielle Urkunden oder gerichtliche Verfügungen. Häufig wird zwischen privaten Schriftstücken und öffentlichen Schriftstücken unterschieden; letztere stammen von Behörden oder öffentlichen Ämtern und besitzen oft eine besondere Rechtsnatur.

In der Praxis dienen Schriftstücke als Beweismittel oder Instrumente der Rechtsfolgenbegründung. Ihre Rechtsgültigkeit hängt von Form,

Die Archivierung von Schriftstücken erfolgt in geordneten Sammlungen, oft mit Metadaten zu Entstehung, Verfasser, Aufbewahrungsfrist und

Siehe auch: Urkunde, Beweismittel, Archiv, Notar, eIDAS. Etymologisch leitet sich Schriftstück von Schrift und Stück ab

Inhalt,
Echtheit
und
gegebenenfalls
der
Unterschrift
ab.
Unterschriften,
Stempel,
Siegel
oder
Notariatsvermerke
erhöhen
die
Beweiskraft.
Fälschungs-
und
Manipulationsrisiken
führen
zu
Anforderungen
an
Authentizität,
Integrität
und
ordnungsgemäße
Aufbewahrung.
Kontext.
In
der
digitalen
Ära
gelten
auch
elektronische
Schriftstücke
als
gleichwertig,
sofern
sie
manipulationssicher
sind.
Elektronische
Signaturen,
Zeitstempel
und
klare
Archivierungsprozesse
unterstützen
Rechtsverbindlichkeit
und
Nachprüfbarkeit.
und
betont
den
materiellen
Charakter
eines
geschriebenen
Belegs.