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Schadenersatzleistungen

Schadenersatz bezeichnet im Zivilrecht den Anspruch oder die Pflicht, einen erlittenen Schaden zu ersetzen. Er kann sich aus ungerechtfertigter Handlung (Delikt), aus der Verletzung vertraglicher Pflichten oder in bestimmten Fällen aus gesetzlichen Haftungsnormen ergeben. Das Ziel des Schadenersatzes ist die Wiederherstellung der Lage, die dem Geschädigten vor dem schädigenden Ereignis zugestanden hätte, so weit dies möglich ist. Je nach Art des Schadens unterscheidet man materiellen Schaden (wirtschaftlicher Verlust, Sachschäden) und immateriellen Schaden (z. B. Schmerz, Beeinträchtigung der Lebensqualität). Für Schäden am Körper kommt häufig zusätzlich das Schmerzensgeld in Betracht, das als Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen gilt.

Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören Kausalität – der Schaden muss durch das rechtswidrige Verhalten oder die Pflichtverletzung verursacht

Der Rechtsweg sieht vor, dass der Geschädigte Ersatz in der Form von Naturalersatz (Wiederherstellung des ursprünglichen

Schadenersatz bildet damit einen zentralen Grundpfeiler des Zivilrechts, der individuelle Ansprüche gegen den Verletzer regelt und

worden
sein
–
sowie
Verschulden,
es
sei
denn,
es
greift
eine
Haftung
ohne
Verschulden
wie
bei
bestimmten
Gefährdungshaftungsfällen
oder
Produkthaftung.
Entsteht
der
Schaden
teilweise
durch
das
Verhalten
des
Geschädigten,
kann
das
Mitverschulden
zu
einer
Teilung
des
Schadens
führen.
Zustands)
oder
Geldersatz
verlangt.
In
vielen
Fällen
wird
auch
der
Ersatz
von
entgangenen
Gewinnen,
Verzugskosten
oder
Rechtsverfolgungskosten
zugesprochen.
Schadenersatzansprüche
verjähren
gemäß
den
allgemeinen
Vorschriften
des
Zivilrechts.
sowohl
Privatpersonen
als
auch
Unternehmen
betrifft.