Schadenersatzleistungen
Schadenersatz bezeichnet im Zivilrecht den Anspruch oder die Pflicht, einen erlittenen Schaden zu ersetzen. Er kann sich aus ungerechtfertigter Handlung (Delikt), aus der Verletzung vertraglicher Pflichten oder in bestimmten Fällen aus gesetzlichen Haftungsnormen ergeben. Das Ziel des Schadenersatzes ist die Wiederherstellung der Lage, die dem Geschädigten vor dem schädigenden Ereignis zugestanden hätte, so weit dies möglich ist. Je nach Art des Schadens unterscheidet man materiellen Schaden (wirtschaftlicher Verlust, Sachschäden) und immateriellen Schaden (z. B. Schmerz, Beeinträchtigung der Lebensqualität). Für Schäden am Körper kommt häufig zusätzlich das Schmerzensgeld in Betracht, das als Entschädigung für immaterielle Beeinträchtigungen gilt.
Zu den Anspruchsvoraussetzungen gehören Kausalität – der Schaden muss durch das rechtswidrige Verhalten oder die Pflichtverletzung verursacht
Der Rechtsweg sieht vor, dass der Geschädigte Ersatz in der Form von Naturalersatz (Wiederherstellung des ursprünglichen
Schadenersatz bildet damit einen zentralen Grundpfeiler des Zivilrechts, der individuelle Ansprüche gegen den Verletzer regelt und