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Rechtsverfolgungskosten

Rechtsverfolgung bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den Prozess, durch den ein Rechtsanspruch vor Gericht oder vor Verwaltungsbehörden geltend gemacht wird oder durch den eine Behörde oder eine Partei einen Anspruch durchsetzt. Der Begriff umfasst zivilrechtliche Verfahren zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, strafrechtliche Verfolgung von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft sowie verwaltungsrechtliche bzw. verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Rechten gegenüber Behörden.

In der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt Rechtsverfolgung den Ablauf von Klageerhebung, Zustellung, Beweisaufnahme, Urteil sowie ggf. Berufung

Kosten der Rechtsverfolgung umfassen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten; unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe,

Rechtsverfolgung ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, das den Rechtsweg, Rechtsmittel und den Zugang zur Justiz

oder
Revision.
Im
Strafrecht
erfolgt
die
Verfolgung
durch
die
Staatsanwaltschaft,
geführt
als
Ermittlungs-
bzw.
Anklageverfahren
vor
Gericht.
Im
Verwaltungsrecht
laufen
Verfahren
vor
Verwaltungsgerichten,
um
Rechtsbehelfe
gegen
behördliche
Entscheidungen
durchzusetzen.
um
den
Zugang
zum
Recht
auch
bei
geringer
wirtschaftlicher
Leistungsfähigkeit
zu
sichern.
Die
Vollstreckung
ist
ein
eigenständiger
Bereich
und
umfasst
Maßnahmen
zur
Vollziehung
von
Urteilen
oder
gerichtlichen
Entscheidungen.
Alternativ
zu
einem
Gerichtsverfahren
stehen
Vergleich,
Mediation
oder
Schlichtung
zur
Verfügung.
regelt.
Sie
dient
dem
Schutz
individueller
Rechte
sowie
der
Durchsetzung
öffentlich-rechtlicher
Ansprüche
und
der
Regelung
der
Beziehungen
zwischen
Bürgern,
Unternehmen
und
Staat.