Rechtsverfolgungskosten
Rechtsverfolgung bezeichnet in der deutschen Rechtsordnung den Prozess, durch den ein Rechtsanspruch vor Gericht oder vor Verwaltungsbehörden geltend gemacht wird oder durch den eine Behörde oder eine Partei einen Anspruch durchsetzt. Der Begriff umfasst zivilrechtliche Verfahren zur Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, strafrechtliche Verfolgung von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft sowie verwaltungsrechtliche bzw. verwaltungsgerichtliche Verfahren zur Durchsetzung von Rechten gegenüber Behörden.
In der Zivilprozessordnung (ZPO) beschreibt Rechtsverfolgung den Ablauf von Klageerhebung, Zustellung, Beweisaufnahme, Urteil sowie ggf. Berufung
Kosten der Rechtsverfolgung umfassen Gerichtsgebühren und Anwaltskosten; unter bestimmten Voraussetzungen besteht Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe,
Rechtsverfolgung ist ein zentraler Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips, das den Rechtsweg, Rechtsmittel und den Zugang zur Justiz