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Röntgenuntersuchung

Die Röntgenuntersuchung, auch Röntgenbildgebung genannt, ist ein bildgebendes Verfahren, das ionisierende Röntgenstrahlung nutzt, um innere Strukturen sichtbar zu machen. Bei der Aufnahme wird ein Röntgenstrahl durch den Körper geschickt; unterschiedliche Gewebe dämpfen das Strahlungsignal unterschiedlich stark. Das durch den Körper hindurchtretene Strahlungsquant wird auf einem Film oder einem digitalen Detektor aufgezeichnet und ergibt ein zweidimensionales Bild der Strukturen.

Historisch gehört die Röntgenuntersuchung zu den frühesten bildgebenden Verfahren. Der Begriff leitet sich vom Physiker Wilhelm

Indikationen umfassen die Beurteilung von Lungen- und Herzkrankheiten (z. B. Pneumonie, Herzgrenze), Verletzungen von Knochen und

Durchführung und Sicherheit: Vor einer Aufnahme erfolgt eine Aufklärung; Metallgegenstände müssen abgelegt werden. Schutzmaßnahmen für empfindliche

Limitierungen und Interpretation: Ein Röntgenbild ist eine zweidimensionale Projektion und kann überlagernde Strukturen zeigen, wodurch Details

Conrad
Röntgen
ab,
der
die
Strahlung
1895
entdeckte.
Seitdem
hat
sich
die
Technik
erheblich
weiterentwickelt;
heute
kommen
auch
digitale
Detektoren,
automatische
Dosisoptimierung
und
spezialisierte
Formen
wie
Fluoroskopie
oder
Mammografie
zum
Einsatz.
Gelenken,
Zahn-
und
Kieferprobleme
sowie
Bauch-
und
Gewebeerkrankungen.
Röntgenbilder
dienen
auch
zur
Führungsunterstützung
bei
invasiven
Eingriffen
und
in
der
Notfalldiagnostik.
Spezielle
Formen
sind
die
Mammografie
(Brustbildgebung)
und
die
Fluoroskopie,
bei
der
Bilder
in
Echtzeit
erzeugt
werden.
Gewebe
(Schilddrüse,
Brust,
Keimdrüsen)
soweit
möglich.
Bei
Schwangeren
wird
der
Nutzen
gegen
mögliche
Risiken
abgewogen.
Die
Strahlendosen
werden
nach
dem
Prinzip
ALARA
–
so
niedrig
wie
vernünftigerweise
erreichbar
–
minimiert.
Langfristige
Risiken
sind
gering,
aber
eine
kumulative
Strahlenbelastung
wird
berücksichtigt.
verloren
gehen
oder
feine
Läsionen
übersehen
werden.
Oft
sind
ergänzende
Verfahren
wie
Computertomographie
(CT),
Magnetresonanztomografie
(MRT)
oder
Ultraschall
erforderlich.
Die
Befundung
erfolgt
durch
Radiologen
oder
qualifizierte
Ärzte,
die
Klinikinformationen
berücksichtigen.